KfW-Förderung für Sanierung in Saarbrücken und Homburg beantragen
Hinzuziehung eines Energieberaters gehört zu Voraussetzungen.
Zinsgünstige Kredite von der KfW-Bank
Die bekanntesten Finanzierungsprogramme bietet hierzulande die KfW-Bank an. Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau fördert einen Bau, den Hauskauf sowie Komplett- oder Teilsanierungen von Häusern und Wohnungen. Wenn Sie sich für eine finanzielle Finanzierung Ihres Vorhabens durch die KfW-Förderbank interessieren, müssen Sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Fördergelder für private Bauherren
Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die KfW nur Fördergelder an private Bauherren vergibt. Um einen finanziellen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie die Immobilie selbst nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in die Sicherheit Ihres Zuhause investieren oder in die altersgerechte Umgestaltung.
Außerdem vergibt die KfW-Bank Fördergelder für folgende Maßnahmen:
· Neue Türen und Fenster
· Badsanierung
· Installation von neuen Niedrigenergie-Heizkörpern und Thermostaten
· Sanierung der Außenfassade
Unabhängiger Energieberater unerlässlich
Wenn Sie Ihre Immobilie umfassend sanieren möchten oder darüber nachdenken, die Innen- und Außenfassade Ihres Hauses zu dämmen, sollten Sie einen unabhängigen und zertifizierten Energieberater als Sachverständigen hinzuziehen.
Die regionalen Energieberater im Saarland – speziell in Saarbrücken und Homburg – wissen bestens über die optimalen Fördermöglichkeiten Bescheid und können Ihnen dahingehend zahlreiche und nützliche Tipps geben.
Diese Aufgaben hat ein Energieberater
Im Folgenden möchten wir Sie näher über die Aufgaben eines Energieberaters aufklären. Sie sind in der Regel Experten für Bauphysik sowie für die Anlagentechnik eines Gebäudes. Die Aufgabe der Energieberater besteht darin, in Bezug auf Energieeffizienz das Beste aus Ihrem Haus herauszuholen.
Zudem unterbreitet Ihnen ein Energieberater Vorschläge, wie entsprechende Energie- und Heizkostenersparnisse am kostengünstigsten umgesetzt werden können. Die Kontrolle der erforderlichen Baumaßnahmen ist eine weitere Aufgabe, die der Energieberater übernimmt.
Energieeinsparverordnung (EnEV) ist wichtiger Punkt
Wenn Sie die Haus- und Wohnungssanierung von der Bossmann GmbH durchführen lassen, erledigen wir dies nach den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). In dieser ist der maximale Eigenbedarf für eine Immobilie genau festgeschrieben. Die EnEV gilt nicht nur für Bestandsimmobilien, sondern auch für Neubauten.
Die Kontaktaufnahme mit uns
Bei Komplett- oder Teilsanierungen möchten wir Ihnen ein verlässlicher Partner sein. Wenn Sie sich persönlich ein Bild von uns und unseren Leistungen machen möchten, rufen Sie uns an unter der Rufnummer 0800 72 44 73 74. Alternativ dazu können Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen. Wir
melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück und vereinbaren einen persönlichen Begehungstermin bei Ihnen vor Ort. Wir freuen uns auf Sie und Ihren Auftrag!